1. Fehler: Sowohl bei Besuchsgebühr alt als auch neu wird der monatliche Betrag der Eltern mit 12 Monaten multipliziert.
a) in der alten Regelung wird in den Sommerferien und zur Weihnachtszeit der Betrag reduziert, so dass bisher ca. 11 Monatsbeträge pro Jahr fällig wurden
b) in der neuen Satzung gibt es ganz offiziell die 11/12 Regelung.
=> Korrektur der Tabelle
Elternbeiträge | Alte Regelung | Besuchsgebühr neu |
Einnahmen im Jahr | 226.688 EUR * 11 Monate = 2.493.568 EUR | 264.585 EUR * 11 Monate = 2.910.435 EUR |
Die Differenz pro Jahr ist daher auch zu hoch und beträgt dann + 416.867 EUR (=prognostizierte Mehreinnahmen für die Stadt).
2. Fehler: Das Sozialreferat geht in seiner Prognose von dem Best-case Scenario aus (ohne dies zu erwähnen)
Best case: alle 1756 Kinder buchen über 7 h = Eltern zahlen die Höchstbeträge (nur diese stehen rechts in der Prognose-Tabelle vom Sozialreferat (.pdf))
Wir betrachten daher da Worst-case Scenario: alle 1756 Kinder buchen bis 5 h =
Eltern zahlen nur den Mindestbetrag
Jährliche Einnahmen pro Jahr:
Best-case: 264.585 * 11 Monate = 2.910.435 EUR
Worst-case: 164.696 EUR * 11 Monate = 1.811.656 EUR
Keiner der beiden Fälle ist glaubhaft - weder werden nun alle Eltern über 7 h buchen, noch werden alle Eltern auf bis 5 h herunterbuchen. Eltern von Kindern mit bisherigen Halbtagsplätzen werden sicherlich eine der beiden unteren Buchungszeiten buchen.
Eltern aus Ganztagsgruppen können sich auf alle 4 Buchungszeiten verteilen.
Mischkalkulation I:
Alle Eltern verteilen sich gleichmässig auf alle 4 Buchungszeiten, d.h.
25 % der Eltern wählen bis 5 h,
25 % 5 bis 6 h,
25 % 6 bis 7 h und
25 % über 7 h.
Mischkalkulation II:
20% der Eltern wählen 5h,
30% wählen 5 bis 6 h
30% buchen 6 bis 7 h
20% der Eltern wählen über 7h
Zur Zeit (Stand 1.7.2002, Quelle: Internetseiten des Sozialreferats der Stadt
München):
1702 Krippenplätze, d.h. 1.367 ganztags, 335 halbtags (entspricht 20 % halbtags)
Mischkalkulation II liefert das gleiche Ergebnis wie I.
Vergleich:
Alte Regelung | Bisher: 226.688 EUR | 2.493.568 EUR | |
Neu | Best case: 264.585 EUR * 11 Monate | 2.910.435 EUR | + 416.867 EUR |
Worst-case: 164.696 EUR * 11 Monate | 1.811.656 EUR | - 681.912 EUR | |
Mischkalkulation I (und II)
214.390,50 EUR * 11 Monate |
2.358.296 EUR | - 135.273 EUR | |
10%/15% | Alternativvorschlag:
einmaliger Inflationsausgleich 1995-2003/1993-2003 |
2.742.925 EUR/
2.867.603 EUR |
+249.357 EUR/
+374.035 EUR |
Fazit: mit der neuen Satzung kann die Stadt bis zu +416.867 EUR mehr einnehmen,
aber auch bis zu -681.912 EUR weniger.
Falls sich die Eltern gleichmäßig über die Buchungszeiten verteilen (je
ein Viertel) wird die Stadt
-135.273 EUR pro Jahr weniger an Elternbeiträgen einnehmen!
Mit dem Gegenvorschlag der Eltern wird die Stadt hingegen sichere Mehreinnahmen in Höhe von 249.357 oder 374.035 EURO bekommen und das ganz ohne dass dabei jedes einzelne Elternpaar übermäßig stark belastet wird.