Beispiel: 

Familie mit Wohnung für 1000 EUR Kaltmiete

Nach der neuen Satzung wird die Nettokaltmiete anders als bisher nicht mehr vor der Berechnung der Gebührenstufe vom Bruttoeinkommen abgezogen. 

Die vom Sozialreferat stammende Angabe von 600 EURO Kaltmiete halten wir zu niedrig für eine Wohnung, die für eine Familie geeignet ist.

In dieser Tabelle habe ich daher  1000 EUR Kaltmiete x 12 Monate = 12.000 EURO  berücksichtigt.

Rechenbeispiel: Das relevante Einkommen einer Familie mit 32.000 EURO Einkommen und 1000 EURO Kaltmiete monatlich wird nach der alten Satzung wie folgt berechnet: 32.000 EURO - 12.000 EURO = 20000 EURO

Dementsprechend fällt die Familie bisher in Stufe III (17.895.,- bis 20.451,- EURO) und zahlt 82,- EURO Gebühr für den Ganztagsplatz. Ab dem 1.9.2003 zählt das volle Einkommen, also 32.000 EURO. Damit fällt die Familie dann in die neue Gebührenstufe V und zahlt dann 170 EURO für den Krippenplatz (über 7 h). D.h., diese Familie zahlt ab September 88 EURO, also  107 % Prozent mehr als bei der alten Regelung!

Folgende Gebühren wurden an den Krippen Mitte Januar ausgehängt
(Eltern mit weniger als 15.000 EUR Einkommen zahlen weiter 0 EUR, also keine Änderung,
nahezu alle zahlenden Eltern sind von der Gebührenerhöhung betroffen):

Vergleich vorher - nachher(2. Neufassung)

Stufe Alt Einkommensgrenze alt mit fiktiver 1000 EUR Miete = + 12.000 EUR Gebühr alt
EUR
Gebühr neu 14.1.2003
EUR
Differenz Effekt
    bis 15.000 EUR  neu:I 0 0 0 EUR -
I 12.000 EUR

bis 12.782 EUR

24.000 EUR
neu:III
20.001 -25.000 EUR
0 60 +60  EUR Erhöhung um 60EUR
II 15.000 EUR

bis 15.338 EUR

27.000 EUR
neu:IV
25.001 - 30.000 EUR
20 115 + 95 EUR Erhöhung 475 %
III 17.000 EUR

bis 17.895 EUR

29.000 EUR
neu:IV
25.001 - 30.000 EUR
52 115 + 63 EUR Erhöhung 121 %
IV 20.000 EUR

bis 20.451 EUR

32.000 EUR
neu:V
30.001 - 35.000 EUR
82 170 + 88 EUR  Erhöhung 107 %
V 23.005 EUR

bis 23.008 EUR

35.005 EUR
neu:VI
35.001- 40.000 EUR
112 210 + 98 EUR Erhöhung 87 %
VI 25.000 EUR

bis 25.564 EUR

37.000 EUR
neu:VI
35.001-40.000 EUR
144  210 + 66 EUR Erhöhung 46 %
VII 28.100 EUR

bis 28.121 EUR

40.100 EUR
neu:VIII
40.001-45.000 EUR
174 250 + 76 EUR Erhöhung 43 %
VIII 30.000 EUR

bis 30.678 EUR

42.000 EUR
neu:VI
40.001-45.000 EUR
204 250 + 46 EUR Erhöhung 22 %
IX 32.000 EUR

>30.679 EUR

44.000 EUR
neu:VII
40.001-45.000 EUR
234 250 +16 EUR Erhöhung 7 %
IX 35.000 EUR

>30.679 EUR

47.000 EUR
neu:VII
45.001-50.000 EUR
234 290 + 56 EUR Erhöhung 24 %
IX 40.000 EUR

>30.679 EUR

52.000 EUR
neu:IX 
50.001-55.000 EUR
234 330 + 96 EUR Erhöhung 41 %
IX 45.000 EUR

>30.679 EUR

57.000 EUR
>55.001 EUR
neu:X
234 370 +136 EUR Erhöhung 58 %